Ab dem 01.01.2020 werden die Geschäfte des richterlichen Eildienstes im Landgerichtsbezirk Arnsberg konzentriert von dem Amtsgericht Arnsberg wahrgenommen.
Einzelheiten der Eildienstregelung können Sie dem bei dem Landgericht Arnsberg erhältlichen Präsidiumsbeschluss entnehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht Menden während der Eildienstzeiten nicht als Postannahmestelle des Amtsgerichts Arnsberg dient. Mithin sind Anträge, die im Eildienst erledigt werden sollen, zwingend unmittelbar bei dem Amtsgericht Arnsberg einzureichen.